Kitzrettung
Jungwildrettung nur mit Einverständnis des Jagdausübungsberechtigten
20.06.2023 (DJV)
Die Rettung von Wildtieren vor dem Mähtod erfordert Sachkunde und ist nur mit Zustimmung des Jagdausübungsberechtigten erlaubt. Darauf machen Deutscher Jagdverband (DJV) und Deutsche Wildtierrettung (DWR) aufmerksam.
Detaillierte Informationen dazu findet sich in dem folgenden Beitrag des Deutschen Jagdverbandes: Jungwildrettung nur mit Einverständnis des Jagdausübungsberechtigten | Deutscher Jagdverband
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